Den Wunsch nach weniger Technik vom Wunsch nach Anonymität trennen
Manchmal bedeutet ohne Identitätsprüfung lediglich, dass keine Kamera vorhanden ist oder ein Videoverfahren nicht funktioniert. In diesem Fall wird ein anderer zulässiger Eröffnungsweg gesucht. Der bestehende technische Engpass ändert die Pflicht zur Identifizierung nicht.
Wer dagegen eine Verbindung unter falschen Angaben oder ohne feststellbaren Inhaber erwartet, sucht etwas anderes als ein gewöhnliches Girokonto. Eine fremde Identität oder eine nur geliehene Bankverbindung ist keine sachgerechte Lösung für den eigenen Zahlungsverkehr.
Beschreiben Sie das tatsächliche Problem gegenüber der Bank konkret: fehlende Videomöglichkeit, nicht unterstütztes Dokument oder bereits vorhandene Kundenbeziehung. So kann gezielt geklärt werden, welcher Weg für diesen Fall angeboten wird.
Was die Bank bei der Personenzuordnung feststellen muss
Das Geldwäschegesetz nennt die Identifizierung des Vertragspartners und gegebenenfalls einer auftretenden Person als allgemeine Sorgfaltspflicht. Dabei werden Angaben erhoben und die Identität anhand der vorgesehenen Grundlagen überprüft.
Die Prüfung dient deshalb nicht bloß dem Versand einer Plastikkarte. Auch ein vollständig digital genutztes Konto benötigt einen zugeordneten Vertragspartner. Eine virtuelle Karte oder eine IBAN in einer App hebt diese Anforderung nicht auf.
Bei einer vertretenen Person kommen die Rollen und Berechtigungen hinzu. Die Identität der handelnden Person ersetzt nicht automatisch die Prüfung dessen, für den der Vertrag tatsächlich abgeschlossen wird.
| Situation | Sinnvolle Unterscheidung |
|---|---|
| Kein Videoanruf möglich | Nach einem anderen angebotenen Identifikationsweg fragen |
| Bereits Kunde derselben Bank | Prüfen, ob die frühere Legitimation ausreicht |
| Ausweis wird technisch nicht erkannt | Akzeptierte Dokumente und Verfahren konkret klären |
| Nur eine virtuelle Karte gewünscht | Digitale Nutzung beseitigt die Personenprüfung nicht |
| Handeln für eine andere Person | Identität und Vertretungsberechtigung getrennt nachweisen |
Erlaubte Verfahren nach dem konkreten Angebot auswählen
Ein persönlicher Filialtermin, ein Postverfahren oder eine unterstützte elektronische Identifizierung können je nach Institut infrage kommen. Nicht jede Bank bietet jedoch sämtliche zulässigen Möglichkeiten für jedes Produkt an.
Lesen Sie deshalb die aktuelle Dokumentenliste des gewählten Verfahrens. Ein Reisepass, ein Personalausweis und besondere Aufenthaltsdokumente können im jeweiligen technischen Ablauf unterschiedlich behandelt werden.
Wenn ein Nachweis nicht akzeptiert wird, lassen Sie den Grund und mögliche Alternativen klären. Ein wiederholter Antrag mit abweichenden Angaben löst das ursprüngliche Zuordnungsproblem nicht und kann neue Rückfragen auslösen.
Eine bestehende Legitimation richtig verstehen
Die gesetzliche Regelung berücksichtigt Fälle, in denen eine Person bereits früher identifiziert wurde und die Angaben aufgezeichnet sind. Eine erneute Identifizierung kann dann unter den gesetzlichen Voraussetzungen entfallen.
Das bedeutet nicht, dass die Person nie geprüft wurde. Die Bank stützt sich auf eine bereits vorhandene und weiterhin geeignete Zuordnung. Bei Zweifeln an den Angaben oder geänderten Umständen kann eine weitere Prüfung erforderlich werden.
Die DKB beschreibt beispielsweise, dass bei einem zusätzlichen Girokonto über das Banking für Bestandskunden die erneute Legitimation entfällt. Das neue Produkt bleibt dabei der bekannten Kundenbeziehung zugeordnet.
Bei fehlenden Standardpapieren nach passenden Nachweisen fragen
Wenn gewöhnliche Dokumente fehlen, sollte nicht automatisch auf eine unkontrollierte Ersatzlösung ausgewichen werden. Für besondere persönliche Situationen können besondere Identifikationsgrundlagen relevant sein; die Bank muss den konkreten Nachweis prüfen können.
Ein Anspruch auf Zugang zu einem Basiskonto und die erforderliche Identifikation sind unterschiedliche Fragen. Auch bei einem solchen Antrag wird geklärt, welche zulässigen Dokumente vorliegen und ob die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bewahren Sie Nachfragen und eingereichte Unterlagen geordnet auf. Falls ein Antrag nicht weiterbearbeitet wird, lässt sich dadurch erkennen, ob es an einem fehlenden Nachweis, einem technischen Vorgang oder einer anderen Voraussetzung liegt.
Häufige Fragen: Girokonto ohne Identitätsprüfung: Was dahinter steckt und welche Wege es gibt
Ist ohne Videoidentifikation dasselbe wie ohne Personenprüfung?
Ein anderes Verfahren kann die Prüfung ermöglichen; anonym wird der Vertrag dadurch nicht.
Warum muss auch ein rein digitales Konto einer Person zugeordnet sein?
Die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten hängen nicht von einer physischen Karte oder Filiale ab.
Muss jeder Bestandskunde bei jedem weiteren Produkt erneut ins Videoverfahren?
Eine bereits ordnungsgemäß erfolgte Identifikation kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Hilft ein unter fremdem Namen eröffnetes Konto bei eigenen Antragsproblemen?
Eine fremde Kontoinhaberschaft ersetzt keine ordnungsgemäße eigene Kontoeröffnung.
