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P-Konto · Oktober 2026

P-Konto: Freibetrag, Bescheinigung und geschützte Kontonutzung

Ein P-Konto soll den Zugriff auf geschütztes Guthaben während einer Kontopfändung ermöglichen. Der Schutz besitzt einen Grundbetrag und kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden. Entscheidend sind die eingerichtete Kontoeigenschaft, ausreichendes Guthaben und die erforderlichen Nachweise.

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Der Schutz knüpft an Guthaben auf dem eingerichteten Konto an

Ein P-Konto ist keine monatliche Geldleistung. Der gesetzliche Betrag bezeichnet einen Rahmen, innerhalb dessen vorhandenes Kontoguthaben im entsprechenden Pfändungsfall geschützt ist. Liegen nur 700 Euro vor, stellt die Bank nicht die Differenz zum Grundbetrag zusätzlich bereit.

Ebenso ist der Schutzbetrag kein bewilligter Kredit. Ein P-Konto wird auf Guthabenbasis geführt. Neue Zahlungsaufträge werden deshalb mit dem tatsächlich nutzbaren Betrag und den noch ausstehenden Belastungen geplant.

Der normale gebuchte Saldo und der aktuell freigegebene Betrag können bei einer Pfändung unterschiedliche Aussagen enthalten. Wenn eine Auszahlung oder Überweisung scheitert, prüfen Sie nicht allein die letzte Eingangsbuchung, sondern auch den ausgewiesenen Schutz- und Verfügbarkeitsstand.

Aktueller Grundbetrag und Lohnpfändungsgrenze sind verschieden

Die amtliche Bekanntmachung 2026 nennt ab Juli einen monatlichen Ausgangsbetrag von 1.587,40 Euro nach § 850c. Für das P-Konto regelt § 899 die Aufrundung auf den nächsten vollen Zehn-Euro-Betrag. Daraus folgen 1.590 Euro monatlicher Grundschutz.

Der automatische monatliche Grundfreibetrag auf dem P-Konto beträgt seit dem 1. Juli 2026 1.590 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen können höhere Beträge geschützt sein.

Eine Lohnpfändung beim Arbeitgeber und eine Guthabenpfändung bei der Bank werden außerdem nicht zu derselben Rechnung vermischt. Für den persönlichen Fall sind die jeweiligen Anordnungen, Eingänge und Schutzregeln zu unterscheiden.

Der Grundfreibetrag gilt pro Kalendermonat. Für zusätzliche geschützte Beträge benötigen Sie je nach Situation eine Bescheinigung oder eine gerichtliche Entscheidung.

Aktueller Grundbetrag und Lohnpfändungsgrenze sind verschieden
Wert ab 1. Juli 2026Betrag
Monatlicher Ausgangsbetrag nach Bekanntmachung1.587,40 €
Aufgerundeter P-Konto-Grundbetrag1.590,00 €
EinordnungSchutz vorhandenen Guthabens, keine Auszahlungsgarantie

Kontomodell mit beschriebener P-Konto-Umstellung

Das CardDuo-Preisblatt nennt die Einrichtung des Pfändungsschutzes ohne gesondertes Entgelt. Kontoführung und Zahlungsnutzung haben eigene Preise. Wenn bereits ein P-Konto besteht, darf kein zweites parallel geführt werden.

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Voraussetzungen und konkreten Leistungsumfang im Antrag kontrollieren.

Ein Einzelkonto umwandeln und die Ein-P-Konto-Regel beachten

§ 850k erlaubt einer natürlichen Person, die Führung ihres Zahlungskontos als P-Konto zu verlangen. Das Gesetz berücksichtigt auch einen negativen Saldo beim Verlangen. Die weitere P-Kontoführung erfolgt trotzdem ausschließlich auf Guthabenbasis.

Jede Person darf nur eine solche geschützte Verbindung unterhalten. Für das Verlangen wird versichert, dass kein anderes P-Konto besteht. Mehrere gewöhnliche Konten erhöhen deshalb nicht einfach den persönlichen Pfändungsschutz.

Ein gemeinsames Konto wird nicht pauschal als zwei gleichzeitig geschützte Einzelverbindungen behandelt. § 850l besitzt für die Pfändung eines Gemeinschaftskontos eigene Regeln. Die nötige Einzelkontosituation muss dabei rechtzeitig geprüft werden.

Wenn bereits ein geeignetes Einzelkonto vorhanden ist, steht dessen Umwandlung als eigener Weg zur Verfügung. Ein neuer Kontoabschluss ist nicht automatisch erforderlich, nur weil das bisherige Konto bislang keine P-Konto-Eigenschaft hat.

Bei einer bereits vorliegenden Pfändung den Umstellungszeitpunkt festhalten

Ist das Guthaben schon gepfändet, beschreibt § 850k die Führung als P-Konto zum Beginn des vierten auf das Verlangen folgenden Geschäftstages. Dieser gesetzliche Ablauf wird nicht mit der Versanddauer einer neuen Karte gleichgesetzt.

§ 899 enthält zusätzlich einen rückwirkend relevanten Rahmen für eine rechtzeitige Umwandlung nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner. Der konkrete Zustellzeitpunkt ist daher wichtig. Ein beliebiger Tag, an dem Sie den Brief persönlich erstmals gelesen haben, ersetzt ihn nicht.

Dokumentieren Sie Antrag und Bestätigung des Kontostatus. Bei unmittelbar bevorstehenden Zahlungen kann anhand dieser Unterlagen mit dem Anbieter geklärt werden, welcher Betrag derzeit nutzbar ist und welcher Schritt noch fehlt.

Erhöhungsbeträge anhand der tatsächlichen Voraussetzungen prüfen

§ 902 nennt zusätzliche Schutzbeträge für die dort erfassten Situationen. Dazu können gesetzlich geleisteter Unterhalt und bestimmte für andere Personen entgegengenommene Leistungen gehören. Eine bloße Haushaltsgröße wird nicht ungeprüft als vollständiger Erhöhungsnachweis behandelt.

Die amtliche Bekanntmachung nennt für die erste entsprechend berücksichtigte Person 597,42 Euro und für weitere Personen jeweils 332,83 Euro monatlich. Welche Voraussetzungen erfüllt und wie viele Personen anzusetzen sind, muss im konkreten Nachweis feststehen.

Auch Kindergeld und weitere gesetzlich unpfändbare Leistungen können nach den dafür geltenden Regeln zusätzliche Beträge begründen. Sie sind nicht automatisch schon vollständig in jeder pauschalen Personenrechnung enthalten.

Ein rechnerisches Beispiel für genau eine nachgewiesene erste Unterhaltsposition ergibt 1.590 Euro plus 597,42 Euro, also 2.187,42 Euro. Das ist keine pauschale Zusage für jeden Haushalt mit Kind; zusätzliche Leistungsarten und Ausnahmen sind getrennt zu prüfen.

Bescheinigungen beim Anbieter einreichen und ihren Umfang kontrollieren

§ 903 regelt die Nachweise für Erhöhungsbeträge. Als ausstellende Stellen werden unter den gesetzlichen Voraussetzungen unter anderem Familienkasse, Sozialleistungsträger, Arbeitgeber sowie geeignete Personen oder Stellen genannt.

Ein Kontoauszug mit einem passenden Verwendungszweck ersetzt nicht automatisch die erforderliche Bescheinigung. Lassen Sie erkennen, welcher Betrag, welche Leistungsart und welcher Zeitraum bestätigt werden. Die konkrete Voraussetzung muss für den Anbieter nachvollziehbar sein.

Das Gesetz sieht eine Beachtung der vorgelegten Angaben ab dem zweiten folgenden Geschäftstag vor. Auch dieser Zeitpunkt ist ein anderer Schritt als die ursprüngliche Einrichtung des P-Kontos. Halten Sie die tatsächliche Vorlage samt Rückmeldung fest.

Eine Bescheinigung hat außerdem eine bestimmte Geltung. Bei geänderten Umständen und gesetzlich vorgesehenen Neuanforderungen kann eine erneute Prüfung nötig werden. Die einmalige Vorlage wird nicht als unbegrenzte Garantie jeder künftigen Erhöhung bezeichnet.

Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben zeitlich richtig verfolgen

§ 899 beschreibt die Übertragung nicht verbrauchten geschützten Guthabens in die drei folgenden Kalendermonate. Dabei werden Verfügungen dem zuerst gutgeschriebenen Guthaben zugeordnet. Die zeitliche Reihenfolge ist für die Übersicht wichtig.

Es handelt sich nicht um das unbegrenzte Ansammeln ungenutzter Schutzrahmen ohne tatsächlich vorhandene Mittel. Wer in einem Monat weniger Geld erhält, spart nicht automatisch eine zusätzliche spätere Freigrenze in gleicher Höhe an.

Führen Sie bei Übertragungsfragen eine Übersicht der tatsächlichen Gutschriften, Verfügungen und ausgewiesenen Schutzbeträge. Das erleichtert eine Rückfrage beim Anbieter. Ein bloßer Gesamtstand ohne Monatszuordnung kann den Ablauf verdecken.

Nachzahlungen und besondere Leistungen nicht übersehen

Wenn Leistungen oder Arbeitseinkommen verspätet gezahlt werden, kann eine zusätzliche Betrachtung nach § 904 erforderlich sein. Die Norm unterscheidet Leistungsarten und bestimmte Betragskonstellationen. Deshalb wird nicht jede große spätere Gutschrift pauschal gleich behandelt.

Bewahren Sie den Bewilligungs- oder Nachzahlungsbeleg mit dem zugehörigen Zeitraum auf. Daraus muss hervorgehen, wofür die Zahlung tatsächlich bestimmt war. Der Zahlungstag allein erklärt ihren rechtlichen Umfang nicht.

Für Stiftungshilfen weist die Bundesstiftung Mutter und Kind ausdrücklich auf den nötigen Nachweis zusätzlicher unpfändbarer Beträge hin. Der Grundbetrag kann für solche zusätzlichen Zahlungen allein nicht ausreichen. Ein passender Nachweis wird deshalb rechtzeitig vorbereitet.

Kontokosten und Pfändungsschutz sind getrennte Bestandteile

Ein P-Konto schützt im gesetzlichen Rahmen; es ist dadurch nicht automatisch kostenlos. Die laufenden Preise der tatsächlich verwendeten Verbindung werden weiter geprüft. Grundpreis, Lastschriften und Bargeld können verschiedene Posten bilden.

Bei CardDuo ist die Einrichtung des Pfändungsschutzes ohne gesonderte Einrichtungsgebühr vorgesehen. Die monatliche Kontoführung und kostenpflichtige Zahlungsvorgänge bleiben davon unberührt.

Vergleichen Sie das bestehende Kontomodell und eine mögliche alternative Verbindung nur auf Grundlage ihrer zutreffenden Bedingungen. Eine werbliche P-Konto-Funktion ersetzt keine Kalkulation und keinen bestätigten Kontostatus.

Fragen mit einer geordneten Konten- und Monatsübersicht klären

Für eine konkrete Rückfrage helfen Antrag, Statusbestätigung, vorgelegte Bescheinigung und die betroffenen Buchungen. Beschreiben Sie, welcher Betrag wann eingegangen ist und welche Verfügung nicht möglich war. So wird der tatsächliche Vorgang sichtbar.

Gibt es ein Problem mit der Berechnung, enthält § 899 auch einen zeitlichen Rahmen für Einwendungen. Lassen Sie eine erkannte Abweichung deshalb nicht ungeprüft über viele Monate liegen. Die passende persönliche Klärung wird anhand des konkreten Falls organisiert.

Der Ratgeber bietet eine Grundlage für die wichtigsten Kontoschritte. Die passende Produktwahl wird daneben anhand benötigter Zahlungsdienste und tragbarer Entgelte getroffen. Ein zweites P-Konto ist kein erlaubter Ersatz für eine ungeklärte Berechnung auf dem bestehenden Konto.

Häufige Fragen: P-Konto: Freibetrag, Bescheinigung und geschützte Kontonutzung

Wie hoch ist der Grundbetrag seit Juli 2026?

Für das P-Konto sind 1.590 Euro monatlicher Grundschutz aus dem aufgerundeten gesetzlichen Ausgangsbetrag belegt.

Zahlt die Bank den Schutzbetrag zusätzlich aus?

Nein. Es geht um tatsächlich vorhandenes geschütztes Guthaben.

Kann ich für weitere Schutzbeträge eine Bescheinigung benötigen?

Ja. Gesetzliche Erhöhungsbeträge und ihr Nachweis werden anhand der tatsächlichen Situation geprüft.

Darf eine Person zwei P-Konten haben?

Die ZPO erlaubt nur ein P-Konto je Person.

Ist die kostenlose Umstellung zugleich kostenlose Führung?

Ein Einrichtungspreis und die laufenden Kontokosten sind unterschiedliche Bestandteile.

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