Zuerst den tatsächlichen Aufenthalts- und Wohnsitzfall bestimmen
Wer sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält, aber keine feste Wohnung besitzt, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Zugang zu einem Basiskonto haben. Eine fehlende Mietwohnung ist nicht mit einem fehlenden rechtmäßigen Aufenthalt gleichzusetzen.
Wer dagegen in einem anderen Land wohnt und ein gewöhnliches deutsches Girokonto möchte, muss dessen Länder- und Kundenbedingungen erfüllen. Eine deutsche Staatsangehörigkeit allein ersetzt eine im Produkt geforderte Wohnanschrift nicht.
Geben Sie Ihre tatsächliche Situation an. Eine geliehene Anschrift wird nicht als eigene Meldewohnung ausgegeben, nur damit ein reguläres Onlineformular einen Antrag annimmt. Für eine reine Postadresse ist die zutreffende Einordnung entscheidend.
| Persönliche Situation | Passender erster Prüfpunkt |
|---|---|
| Keine feste Wohnung bei rechtmäßigem EU-Aufenthalt | Basiskontoanspruch und erreichbare Postanschrift |
| Wohnsitz in einem anderen EU-Land | Zulässige Länder und gegebenenfalls gesetzlicher Basiskontozugang |
| Dauerhafter Aufenthalt außerhalb der EU | Annahmebedingungen der konkreten Bank |
| Bestehendes deutsches Konto bei Wegzug | Weiterführung, neue Adresse und steuerliche Angaben |
| Gewöhnliches Werbekonto abgelehnt | Einen nötigen Basiskontoantrag gesondert stellen |
Für ein Basiskonto den dafür vorgesehenen Antrag verwenden
§ 31 ZKG regelt den Anspruch auf einen Basiskontovertrag. Zum berechtigten Personenkreis gehören neben Verbrauchern mit rechtmäßigem EU-Aufenthalt ausdrücklich auch Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und die gesetzlich erfassten Geduldeten.
Reichen Sie einen vollständigen Antrag auf genau dieses Konto ein und lassen Sie den Eingang bestätigen. Eine Ablehnung des normalen Produktantrags löst nicht automatisch dieselbe Prüfung aus.
Die Bank muss auf einen entsprechenden Antrag grundsätzlich unverzüglich und spätestens innerhalb von zehn Geschäftstagen reagieren. Für eine Ablehnung sind die gesetzlichen Gründe und die vorgesehenen Informationen maßgeblich.
Eine verlässlich erreichbare Postanschrift organisieren
Auch ohne eigene Wohnanschrift muss die Bank Sie erreichen können. Als Postadresse kommt je nach Situation beispielsweise eine erreichbare Anschrift bei Angehörigen, Freunden oder einer geeigneten Beratungsstelle infrage.
Klären Sie mit der betreffenden Stelle, wie Sendungen entgegengenommen und zeitnah weitergegeben werden. Eine bloße Adresse auf dem Papier hilft nicht, wenn Karten, Zugangsdaten oder wichtige Bankmitteilungen Sie dort tatsächlich nicht erreichen.
Die Postanschrift wird als solche bezeichnet. Ändert sie sich, informieren Sie die Bank rechtzeitig und prüfen die laufenden Sendungen. So vermeiden Sie, dass eine funktionierende Kontoverbindung wegen verlorener Kommunikation schwer nutzbar wird.
Die Identität und erforderlichen Angaben bleiben nachzuweisen
Ein Konto ohne feste Wohnung ist kein anonymes Konto. Die Bank muss die geltenden Identifizierungspflichten erfüllen. Welche Nachweise und Verfahren für Ihre Situation vorgesehen sind, wird vor dem Antrag geklärt.
Halten Sie vorhandene gültige Identitäts- und gegebenenfalls Aufenthaltsunterlagen bereit. Wenn das Standardverfahren eines Produkts Ihr Dokument nicht unterstützt, fragen Sie gezielt nach dem zulässigen Basiskontoablauf und einem geeigneten Identifizierungsweg.
Nutzen Sie nur echte, zutreffende Unterlagen. Eine abweichende Schreibweise von Namen oder eine unklare Zustelladresse sollte früh geklärt werden, damit die Legitimation und spätere Zahlungen derselben Person eindeutig zugeordnet werden können.
Ein bereits vorhandenes Konto kann für die Prüfung relevant sein
Die Bank kann einen Basiskontoantrag ablehnen, wenn bereits ein entsprechendes Zahlungskonto bei einem in Deutschland ansässigen Institut besteht und die grundlegenden Dienste damit tatsächlich genutzt werden können.
Ein lediglich irgendwo registriertes Konto ist dabei nicht immer schon eine funktionierende Alternative. § 35 ZKG berücksichtigt die tatsächliche Nutzung; für gekündigte oder zur Schließung angekündigte Konten besteht eine besondere Ausnahme vom genannten Ablehnungsgrund.
Machen Sie im Antrag deshalb vollständige Angaben über die vorhandene Verbindung und erläutern Sie nachvollziehbar eine fehlende Nutzbarkeit oder bevorstehende Schließung. Geeignete Unterlagen erleichtern die sachliche Prüfung.
Bei Auslandswohnsitz die laufende Nutzung und Kosten mitprüfen
Für ein reguläres Girokonto mit Auslandsadresse kommt es auf die Länderfreigabe der Bank, Zustellmöglichkeiten und die erforderlichen Steuerangaben an. Eine online verfügbare deutsche Website ist keine Zusage zur Aufnahme aller Auslandsansässigen.
Wenn Sie ein Konto nach einem Wegzug weiterführen möchten, klären Sie die neuen Angaben vorab. Auch Telefonnummer, Freigabegerät und Ersatzkartenversand müssen unter den veränderten Umständen funktionieren.
Beachten Sie zusätzlich Kosten für Auslandsnutzung und Fremdwährungen. Ein für den Alltag in Deutschland geeignetes Konto kann bei ständigem Einsatz in einer anderen Währung andere Gesamtkosten verursachen.
Eine Basiskontoablehnung dokumentieren und gezielt prüfen lassen
Lassen Sie sich eine Ablehnung einschließlich der vorgesehenen Begründung und Hinweise geben. Bewahren Sie Antrag, Eingangsbestätigung und Antwort auf. Entscheidend ist, was konkret beantragt und aus welchem Grund abgelehnt wurde.
Für einen abgelehnten oder nicht bearbeiteten Basiskontoantrag kann das dafür vorgesehene Verwaltungsverfahren bei der BaFin infrage kommen. Es setzt den entsprechenden vorherigen Basiskontoantrag voraus. Eine Beratungsstelle kann beim Zusammenstellen der Unterlagen unterstützen.
Häufige Fragen: Girokonto ohne Wohnsitz in Deutschland: Fehlende Wohnung und Auslandswohnsitz unterscheiden
Ist ohne Mietwohnung grundsätzlich kein Girokonto möglich?
Ein Basiskontoanspruch kann gerade auch Personen ohne festen Wohnsitz erfassen.
Kann ich dafür eine Postanschrift bei Angehörigen angeben?
Eine tatsächlich erreichbare Postadresse kann geeignet sein. Sie wird nicht fälschlich als eigene Meldewohnung bezeichnet.
Darf ich ohne Identitätsnachweis ein anonymes Konto eröffnen?
Die gesetzlichen Identifizierungspflichten bleiben bestehen.
Ist jedes deutsche Onlinekonto für Menschen mit Auslandswohnsitz erhältlich?
Die Länder- und Kundenbedingungen unterscheiden sich nach Anbieter und Produkt.
