Der Pauschbetrag betrifft Kapitalerträge und nicht den Kontostand
Die steuerliche Freistellung wird an den Erträgen gemessen. Ein Kontoguthaben von 8.000 Euro ist deshalb nicht als Ganzes mit dem Sparer-Pauschbetrag zu vergleichen. Entscheidend sind die daraus entstehenden Zinsen und weitere berücksichtigte Kapitalerträge.
Zum selben jährlichen Rahmen können neben Girokonto-Zinsen beispielsweise Tagesgeldzinsen und entsprechende Erträge aus einem Depot gehören. Sie erhalten den persönlichen Pauschbetrag nicht für jede Kontoverbindung erneut.
Für zusammen veranlagte Ehegatten beträgt der gemeinsame Betrag 2.000 Euro. Die Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung sind dafür maßgeblich; eine gemeinsame Anschrift oder ein beliebiges Gemeinschaftskonto allein schafft diesen steuerlichen Rahmen nicht.
Den Freistellungsauftrag auf die tatsächlich genutzten Banken verteilen
Ein Freistellungsauftrag teilt der Bank mit, bis zu welchem Betrag sie entsprechende Kapitalerträge ohne diesen Steuerabzug auszahlen soll. Dafür ist unter anderem die steuerliche Identifikationsnummer erforderlich. Bei gemeinsamen Aufträgen werden die benötigten Angaben beider Personen berücksichtigt.
Ein mögliches Beispiel für eine einzelne Person: 200 Euro Freistellung bei der Girobank, 500 Euro bei der Tagesgeldbank und 300 Euro beim Depotanbieter ergeben zusammen 1.000 Euro. Die Beträge sollten zu den erwarteten Erträgen passen.
Eine neue Bankverbindung erhöht den Gesamtbetrag nicht. Wenn Sie den Auftrag bei einem Institut anheben, prüfen Sie deshalb die übrigen Aufträge mit. Bereits im laufenden Jahr verwendetes Freistellungsvolumen kann eine nachträgliche Herabsetzung begrenzen.
| Verbindung im Rechenbeispiel | Zugewiesener Jahresbetrag | Planungsschwerpunkt |
|---|---|---|
| Verzinstes Girokonto | 200 Euro | Erwarteter durchschnittlicher positiver Saldo |
| Separates Tagesgeldkonto | 500 Euro | Geplante Rücklage und Aktionsdauer |
| Wertpapierdepot | 300 Euro | Voraussichtliche steuerlich relevante Erträge |
| Summe der drei Aufträge | 1.000 Euro | Persönlichen Gesamtrahmen einhalten |
Verzinsung und Kontonutzung zusammen beurteilen
Ein Steuerabzug macht einen höheren Bruttozins nicht automatisch schlechter. Vergleichen Sie zunächst die passenden Kontofunktionen und Zinsbedingungen; die persönliche Freistellung wird anschließend bei der jeweils kontoführenden Bank eingerichtet.
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So setzt sich ein vereinfachter Steuerabzug zusammen
Ohne Kirchensteuer beträgt die Kapitalertragsteuer grundsätzlich 25 Prozent des steuerpflichtigen Ertrags. Der Solidaritätszuschlag beläuft sich auf 5,5 Prozent dieser Steuer, nicht auf weitere 5,5 Prozent des gesamten Zinsertrags.
Für einen vollständig steuerpflichtigen Zinsbetrag von 200 Euro ergibt das vereinfacht 50 Euro Kapitalertragsteuer und 2,75 Euro Solidaritätszuschlag. Es verbleiben 147,25 Euro. Die Rechnung unterstellt keinen anwendbaren Freistellungsbetrag, keine Verlustverrechnung und keine weiteren Besonderheiten.
Bei Kirchensteuerpflicht verändert sich die Berechnung. Ziehen Sie deshalb nicht pauschal dieselbe Nettosumme für jeden Haushalt heran. Die Zins- und Steuerabrechnung der Bank zeigt, was im konkreten Fall tatsächlich einbehalten wurde.
Wenn der Freistellungsauftrag fehlt oder ungünstig verteilt ist
Ein zunächst vorgenommener Steuerabzug bedeutet nicht automatisch, dass der persönliche Pauschbetrag endgültig verloren ist. Prüfen Sie mit der Bank, ob ein erteilter oder geänderter Auftrag noch im laufenden Abrechnungsjahr berücksichtigt werden kann.
Wenn beim Girokonto Steuern abgezogen wurden, während bei einer anderen Bank ein Auftrag ungenutzt blieb, kann die Erklärung der Kapitalerträge eine Erstattung ermöglichen. Dafür werden die erforderlichen Steuerbescheinigungen und Angaben zusammengestellt.
Die Bank kennt nicht automatisch alle Kapitalerträge und Aufträge bei anderen Instituten. Führen Sie deshalb eine eigene Übersicht über zugeteilte Beträge und deren Nutzung. Eine rechtzeitige Anpassung ist meist einfacher als die spätere Korrektur.
Bei niedrigem Einkommen kommen weitere Verfahren infrage
Liegt der persönliche Steuersatz unter dem besonderen Kapitalertragsteuersatz, kann eine beantragte Günstigerprüfung bei der Einkommensteuerveranlagung zu einem günstigeren Ergebnis führen. Maßgeblich ist die gesamte dafür relevante steuerliche Situation.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann außerdem eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts den Steuerabzug verhindern. Sie wird nicht allein wegen eines niedrigen Kontostands erteilt. Die voraussichtliche steuerliche Lage ist entscheidend.
Eine solche Bescheinigung gilt höchstens drei Jahre und endet am Schluss eines Kalenderjahres. Fallen ihre Voraussetzungen weg, muss das berücksichtigt werden. Sie ist daher kein dauerhaft unbegrenzter Ersatz für die Prüfung der eigenen Einkommensverhältnisse.
Bei Auslandsverbindungen und nach einem Wechsel die Unterlagen prüfen
Nicht jeder ausländische Anbieter führt deutsche Steuern auf dieselbe Weise automatisch ab. Prüfen Sie, welches Institut Ihre Zinsen schuldet und welche Abrechnung beziehungsweise Bescheinigung es bereitstellt. Eine fremde IBAN allein beantwortet diese Frage nicht vollständig.
Beim Wechsel des Girokontos bleiben auch die Zinsen der alten Verbindung für das jeweilige Jahr relevant. Sichern Sie die Schlussabrechnung und die benötigte Steuerbescheinigung, bevor ein bisheriger Onlinezugang nicht mehr verfügbar ist.
Kontrollieren Sie zum Jahresende die tatsächlichen Erträge über alle Verbindungen. So lässt sich die Verteilung der Freistellungsaufträge für das nächste Jahr anhand der Nutzung statt nur anhand der Eröffnungsprämie planen.
Häufige Fragen: Girokonto-Zinsen versteuern: Freistellungsauftrag, Steuerabzug und Erstattung
Gelten die 1.000 Euro für das Guthaben auf dem Girokonto?
Der Sparer-Pauschbetrag betrifft entsprechende Kapitalerträge, nicht den angelegten Kontobetrag.
Kann ich bei jeder Bank einen Auftrag über 1.000 Euro erteilen?
Die Summe der erteilten Aufträge muss innerhalb des persönlichen Gesamtrahmens bleiben.
Sind ohne Kirchensteuer insgesamt 30,5 Prozent Zinsen abzuziehen?
Nein. Der Solidaritätszuschlag wird auf die Kapitalertragsteuer berechnet. Im vereinfachten Regelfall ergibt das zusammen 26,375 Prozent des steuerpflichtigen Ertrags.
Ist nach einem Steuerabzug keine Erstattung mehr möglich?
Eine Korrektur oder Erstattung kann je nach Freistellung und Veranlagung möglich sein. Die benötigten Bescheinigungen sollten aufbewahrt werden.
