Vergleichen

Wer kann Girokonto eröffnen · Oktober 2026

Wer kann ein Girokonto eröffnen? Alter, Vertrag und Nachweise prüfen

Eine Girokontoeröffnung hängt nicht allein davon ab, ob jemand ein regelmäßiges Gehalt hat. Alter, Vertretung, Identifikation und die Bedingungen des konkreten Produkts spielen zusammen. Eine zusätzlich gewünschte Kreditfunktion ist eine eigene Prüfung.

Girokonten vergleichen → Ratgeber lesen

Eine Frau bespricht Unterlagen mit einem Berater an einem hellen Schreibtisch
Alter, Identifikation, Vertretung und das gewählte Produkt werden vor dem Antrag zusammen betrachtet.

Vertragsfähigkeit und Auswahl eines bestimmten Tarifs getrennt prüfen

Eine volljährige Person kann einen Kontoantrag grundsätzlich selbst stellen. Daraus folgt jedoch noch keine allgemeine Annahmepflicht für jeden gewünschten Tarif. Das ausgewählte Institut prüft die dafür geltenden Bedingungen.

Dazu können Wohnsitz, gewünschte Nutzung und bestimmte Zielgruppenmerkmale gehören. Ein Studentenmodell oder ein Geschäftskonto ist nicht automatisch die richtige Variante, nur weil die allgemeine Antragsseite erreichbar ist.

Beschreiben Sie daher zuerst den eigenen Bedarf. Wer laufende private Zahlungen organisieren möchte, sollte nicht allein wegen einer auffälligen Aktion ein ungeeignetes Produkt beantragen.

Bei Kindern den gesetzlichen Vertreter einbeziehen

Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig; Verträge werden in den dafür vorgesehenen Fällen durch ihre Vertreter abgeschlossen. Ab sieben Jahren sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Ein Kontovertrag kann nicht pauschal aus dem Taschengeldparagrafen abgeleitet werden.

Bei gemeinsamem Sorgerecht vertreten die Eltern ihr Kind grundsätzlich gemeinsam. Die Bank klärt deshalb die notwendigen Zustimmungen und Nachweise. Ein persönliches Interesse des Kindes ersetzt diese Schritte nicht.

Die Altersgrenze eines bestimmten Bankprodukts ist zusätzlich zu beachten. Eine Bank kann beispielsweise ein Juniorprodukt erst für ein bestimmtes Alter anbieten, obwohl andere Institute andere Kinderverbindungen führen.

Bei Kindern den gesetzlichen Vertreter einbeziehen
PrüfbereichWas konkret festgestellt wird
Alter und VertretungSelbstständiger Vertrag oder notwendige gesetzliche Beteiligung
IdentitätAkzeptierte gültige Dokumente und Prüfverfahren
WohnsitzZulässiges Land und passende Anschriftnachweise
NutzungszweckPrivater oder geschäftlicher Zahlungsverkehr
KreditwunschGesonderte Voraussetzungen für Dispo oder Kreditkarte

Identifikation und wahrheitsgemäße Angaben vorbereiten

Banken müssen ihre Vertragspartner nach den geldwäscherechtlichen Vorgaben identifizieren. Für den eigenen Antrag werden die tatsächlichen persönlichen Daten und die verlangten Dokumente bereitgehalten.

Ein ausländischer Pass oder eine besondere persönliche Konstellation macht nicht automatisch jede Eröffnung unmöglich. Es muss aber geklärt werden, welches Dokument und welches Verfahren im konkreten Angebot akzeptiert werden.

Verwenden Sie eine eigene erreichbare Kontaktadresse und beantworten Sie Fragen zur Anschrift und Nutzung zutreffend. Eine fremde Identität oder eine unrichtige Wohnadresse ist keine geeignete Abkürzung durch die Prüfung.

Ein Konto ohne Kreditwunsch von Kreditprodukten abgrenzen

Ein Dispo und eine Kreditkarte mit eigenem Rahmen sind keine zwingenden Bestandteile jeder Girokontoverbindung. Für solche Leistungen können zusätzliche Bonitäts- und Einkommensvoraussetzungen gelten.

Wer keinen Kredit braucht, prüft gezielt ein Konto auf Guthabenbasis. Die Frage des Zugangs zum Zahlungsverkehr wird dadurch sachlich vom Wunsch nach geliehenem Geld getrennt.

Auch eine kostenlose Kontoführung kann eine Eingangsvorgabe besitzen. Das ist zunächst eine Preisbedingung des gewählten Tarifs und nicht automatisch die allgemeine rechtliche Voraussetzung für jedes Zahlungskonto.

Einen möglichen Basiskontoanspruch gesondert betrachten

Das Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz ermöglicht grundlegende Zahlungsfunktionen. Für Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union kann unter den gesetzlichen Bedingungen ein Anspruch auf Abschluss bestehen.

Dabei werden auch die gesetzlich vorgesehenen Gruppen ohne feste Wohnanschrift berücksichtigt. Die genaue Prüfung umfasst die persönlichen Voraussetzungen und mögliche gesetzliche Ablehnungsgründe.

Eine Absage für einen gewöhnlichen Wunschvertrag beantwortet diesen eigenständigen Anspruch nicht automatisch. Wenn der Zugang zum Zahlungsverkehr benötigt wird, sollte ausdrücklich nach dem Basiskonto und seinem vorgesehenen Antrag gefragt werden.

Bei einer Absage zuerst den ungeklärten Punkt feststellen

Prüfen Sie, ob tatsächlich eine endgültige Ablehnung vorliegt oder noch Unterlagen beziehungsweise eine Zustimmung fehlen. Eine unvollständige Eröffnung ist etwas anderes als eine abgeschlossene negative Entscheidung.

Fragen Sie nach dem nächsten sinnvollen Schritt und bewahren Sie die Rückmeldung auf. So werden doppelte Anträge und voneinander abweichende Angaben vermieden.

Falls ein Basiskontoantrag abgelehnt wird, kommen die dafür vorgesehenen Überprüfungswege in Betracht. Für einen passenden weiteren Antrag sind klare Unterlagen hilfreicher als ein zufälliger Wechsel zwischen verschiedenen Formularen.

Häufige Fragen: Wer kann ein Girokonto eröffnen? Alter, Vertrag und Nachweise prüfen

Braucht jeder Kontoantrag automatisch ein Gehalt?

Einkommen und Eingang können produktabhängige Bedingungen sein; sie sind keine einheitliche Voraussetzung für jeden Kontotyp.

Können Minderjährige jeden Kontovertrag allein abschließen?

Alter, gesetzliche Vertretung und die konkrete Zustimmung werden berücksichtigt.

Ist ein abgelehnter Dispo gleichbedeutend mit unmöglichem Zahlungsverkehr?

Kreditwunsch und Zugang zu einer geeigneten Guthabenverbindung sind getrennte Fragen.

Welche Bedeutung hat der Basiskontoantrag nach einer Standardabsage?

Ein möglicher gesetzlicher Zugang wird anhand seiner eigenen Voraussetzungen geprüft.

Girokonto-Angebote im Vergleich

Konditionen für Ihre tatsächlichen Geldeingänge und Kartennutzung vergleichen.