Vertragsfähigkeit und Auswahl eines bestimmten Tarifs getrennt prüfen
Eine volljährige Person kann einen Kontoantrag grundsätzlich selbst stellen. Daraus folgt jedoch noch keine allgemeine Annahmepflicht für jeden gewünschten Tarif. Das ausgewählte Institut prüft die dafür geltenden Bedingungen.
Dazu können Wohnsitz, gewünschte Nutzung und bestimmte Zielgruppenmerkmale gehören. Ein Studentenmodell oder ein Geschäftskonto ist nicht automatisch die richtige Variante, nur weil die allgemeine Antragsseite erreichbar ist.
Beschreiben Sie daher zuerst den eigenen Bedarf. Wer laufende private Zahlungen organisieren möchte, sollte nicht allein wegen einer auffälligen Aktion ein ungeeignetes Produkt beantragen.
Bei Kindern den gesetzlichen Vertreter einbeziehen
Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig; Verträge werden in den dafür vorgesehenen Fällen durch ihre Vertreter abgeschlossen. Ab sieben Jahren sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Ein Kontovertrag kann nicht pauschal aus dem Taschengeldparagrafen abgeleitet werden.
Bei gemeinsamem Sorgerecht vertreten die Eltern ihr Kind grundsätzlich gemeinsam. Die Bank klärt deshalb die notwendigen Zustimmungen und Nachweise. Ein persönliches Interesse des Kindes ersetzt diese Schritte nicht.
Die Altersgrenze eines bestimmten Bankprodukts ist zusätzlich zu beachten. Eine Bank kann beispielsweise ein Juniorprodukt erst für ein bestimmtes Alter anbieten, obwohl andere Institute andere Kinderverbindungen führen.
| Prüfbereich | Was konkret festgestellt wird |
|---|---|
| Alter und Vertretung | Selbstständiger Vertrag oder notwendige gesetzliche Beteiligung |
| Identität | Akzeptierte gültige Dokumente und Prüfverfahren |
| Wohnsitz | Zulässiges Land und passende Anschriftnachweise |
| Nutzungszweck | Privater oder geschäftlicher Zahlungsverkehr |
| Kreditwunsch | Gesonderte Voraussetzungen für Dispo oder Kreditkarte |
Identifikation und wahrheitsgemäße Angaben vorbereiten
Banken müssen ihre Vertragspartner nach den geldwäscherechtlichen Vorgaben identifizieren. Für den eigenen Antrag werden die tatsächlichen persönlichen Daten und die verlangten Dokumente bereitgehalten.
Ein ausländischer Pass oder eine besondere persönliche Konstellation macht nicht automatisch jede Eröffnung unmöglich. Es muss aber geklärt werden, welches Dokument und welches Verfahren im konkreten Angebot akzeptiert werden.
Verwenden Sie eine eigene erreichbare Kontaktadresse und beantworten Sie Fragen zur Anschrift und Nutzung zutreffend. Eine fremde Identität oder eine unrichtige Wohnadresse ist keine geeignete Abkürzung durch die Prüfung.
Ein Konto ohne Kreditwunsch von Kreditprodukten abgrenzen
Ein Dispo und eine Kreditkarte mit eigenem Rahmen sind keine zwingenden Bestandteile jeder Girokontoverbindung. Für solche Leistungen können zusätzliche Bonitäts- und Einkommensvoraussetzungen gelten.
Wer keinen Kredit braucht, prüft gezielt ein Konto auf Guthabenbasis. Die Frage des Zugangs zum Zahlungsverkehr wird dadurch sachlich vom Wunsch nach geliehenem Geld getrennt.
Auch eine kostenlose Kontoführung kann eine Eingangsvorgabe besitzen. Das ist zunächst eine Preisbedingung des gewählten Tarifs und nicht automatisch die allgemeine rechtliche Voraussetzung für jedes Zahlungskonto.
Einen möglichen Basiskontoanspruch gesondert betrachten
Das Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz ermöglicht grundlegende Zahlungsfunktionen. Für Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union kann unter den gesetzlichen Bedingungen ein Anspruch auf Abschluss bestehen.
Dabei werden auch die gesetzlich vorgesehenen Gruppen ohne feste Wohnanschrift berücksichtigt. Die genaue Prüfung umfasst die persönlichen Voraussetzungen und mögliche gesetzliche Ablehnungsgründe.
Eine Absage für einen gewöhnlichen Wunschvertrag beantwortet diesen eigenständigen Anspruch nicht automatisch. Wenn der Zugang zum Zahlungsverkehr benötigt wird, sollte ausdrücklich nach dem Basiskonto und seinem vorgesehenen Antrag gefragt werden.
Bei einer Absage zuerst den ungeklärten Punkt feststellen
Prüfen Sie, ob tatsächlich eine endgültige Ablehnung vorliegt oder noch Unterlagen beziehungsweise eine Zustimmung fehlen. Eine unvollständige Eröffnung ist etwas anderes als eine abgeschlossene negative Entscheidung.
Fragen Sie nach dem nächsten sinnvollen Schritt und bewahren Sie die Rückmeldung auf. So werden doppelte Anträge und voneinander abweichende Angaben vermieden.
Falls ein Basiskontoantrag abgelehnt wird, kommen die dafür vorgesehenen Überprüfungswege in Betracht. Für einen passenden weiteren Antrag sind klare Unterlagen hilfreicher als ein zufälliger Wechsel zwischen verschiedenen Formularen.
Häufige Fragen: Wer kann ein Girokonto eröffnen? Alter, Vertrag und Nachweise prüfen
Braucht jeder Kontoantrag automatisch ein Gehalt?
Einkommen und Eingang können produktabhängige Bedingungen sein; sie sind keine einheitliche Voraussetzung für jeden Kontotyp.
Können Minderjährige jeden Kontovertrag allein abschließen?
Alter, gesetzliche Vertretung und die konkrete Zustimmung werden berücksichtigt.
Ist ein abgelehnter Dispo gleichbedeutend mit unmöglichem Zahlungsverkehr?
Kreditwunsch und Zugang zu einer geeigneten Guthabenverbindung sind getrennte Fragen.
Welche Bedeutung hat der Basiskontoantrag nach einer Standardabsage?
Ein möglicher gesetzlicher Zugang wird anhand seiner eigenen Voraussetzungen geprüft.
