Im Antrag beide Personen in der richtigen Rolle erfassen
Ein Gemeinschaftskonto hat zwei oder mehr rechtliche Inhaber im Rahmen des jeweiligen Produkts. Bei einem Einzelkonto bleibt dagegen eine Person Vertragspartner, auch wenn eine andere eine Vollmacht erhält.
Entscheiden Sie diese Rollen vor der Eröffnung. Für zwei gleichberechtigte Haushaltsmitglieder kann ein eigener gemeinsamer Vertrag passen. Wenn lediglich Unterstützung bei Bankgeschäften gewünscht ist, kann eine Vollmacht eine andere passende Lösung sein.
Beide Antragstellenden müssen die persönlichen Voraussetzungen erfüllen und den vorgesehenen Identifikationsprozess abschließen. Ein vorhandenes Konto einer Person ersetzt nicht automatisch die Prüfung der anderen.
Verfügung nach außen und Aufteilung untereinander trennen
Die Kontoform legt fest, ob einzelne Inhaber selbst handeln können oder gemeinsame Zustimmung benötigt wird. Prüfen Sie die vertraglich angebotene Form und deren Umfang. Eine innerhalb des Haushalts vereinbarte Rücksprachepflicht verändert nicht von selbst die technischen Bankrechte.
Für Gesamtgläubiger sieht § 430 BGB im Innenverhältnis gleiche Anteile vor, soweit keine andere Bestimmung besteht. Daraus sollte keine pauschale Aussage entstehen, jedes gemeinsam sichtbare Guthaben gehöre unter allen Umständen hälftig beiden Personen.
Halten Sie abweichende Zuordnungen und größere individuelle Einzahlungen nachvollziehbar fest. Wer Geld für eine eindeutig persönliche Verpflichtung einbringt, sollte deren Behandlung nicht erst im Streit über den aktuellen Kontostand erklären müssen.
Gemeinschaftskonten für zwei Personen vergleichen
Wählen Sie ausdrücklich das gemeinsame Produkt und prüfen Sie die Anforderungen für beide Antragstellenden. Die Kontopreise, Karten und Zugänge richten sich nach dem jeweiligen Gemeinschaftstarif, nicht automatisch nach zwei vorhandenen Einzelkonten.
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Gemeinsame Verpflichtungen bewusst eingehen
Prüfen Sie die Regelungen für Entgelte, Kreditlinien und andere Verbindlichkeiten des gemeinsamen Vertrags. Bei einer vereinbarten Gesamtschuld kann ein Gläubiger nach § 421 BGB die geschuldete Leistung von einem Schuldner ganz oder teilweise verlangen, ohne sie doppelt erhalten zu dürfen.
Planen Sie deshalb nicht lediglich zwei vermeintlich voneinander unabhängige Hälften. Eine interne Kostenaufteilung begrenzt nicht automatisch die vertraglichen Ansprüche der Bank.
Ein gewünschter Dispo wird gesondert geprüft und vereinbart. Ein gemeinsames Konto wird nicht allein durch zwei Zahlungseingänge zu einem garantierten Kreditrahmen. Legen Sie auch fest, ob eine solche Linie für den Haushaltszweck überhaupt benötigt wird.
Jeder Person einen eigenen sicheren Zugang geben
Nutzen Sie die für beide Inhaber vorgesehenen eigenen Zugangsdaten und Karten. Ein gemeinsamer Haushalt erfordert kein geteiltes Passwort. Persönliche Freigaben machen nachvollziehbar, wer einen Auftrag veranlasst.
Bei einer zusätzlichen Vollmacht prüfen Sie, welche Verbindungen sie umfasst und ob beide Inhaber zustimmen müssen. Die DKB richtet Bevollmächtigten einen eigenen Zugang ein, gibt ihnen im Rahmen dieser Vollmacht aber keine eigenen Karten aus.
Eine Vollmacht kann bei diesem Anbieter nach Wahl auch bestehende Einzel- und weitere gemeinsame Konten umfassen. Prüfen Sie den konkreten Umfang, statt von einer automatisch nur auf die Haushaltskasse beschränkten Berechtigung auszugehen.
Eingang und private Ausgaben getrennt organisieren
Nicht beide Gehälter müssen zwingend vollständig über das gemeinsame Konto laufen. Sie können einen vereinbarten Anteil für gemeinsame Kosten übertragen und persönliche Verpflichtungen weiter über eigene Konten bedienen.
Wenn eine Gebührenbefreiung einen monatlichen Eingang voraussetzt, prüfen Sie die Regel des Gemeinschaftsprodukts. Eine kostenfreie persönliche Verbindung überträgt ihren Status nicht ohne Weiteres auf jeden weiteren Vertrag.
Erfassen Sie gemeinsame Ausgaben und den gewünschten Puffer. Bei unterschiedlichen Beiträgen hilft eine schriftliche, von beiden verstandene Regel. Sie sollte auch außergewöhnliche Rechnungen und die Behandlung von Erstattungen abdecken.
| Zu zweit entscheiden | Praktische Festlegung |
|---|---|
| Gemeinsamer Zweck | Welche Ausgaben gehören auf das Konto? |
| Regelmäßiger Beitrag | Wer zahlt wann welchen Betrag? |
| Zusätzliche Befugnisse | Wer darf mit eigenem Zugang helfen? |
| Karten und Kosten | Welche Produkte werden wirklich benötigt? |
| Ende der gemeinsamen Nutzung | Offene Zahlungen und Restguthaben klären |
Eine spätere Trennung mit offenen Vorgängen abstimmen
Wenn die gemeinsame Nutzung endet, werden Daueraufträge, Lastschriften und noch ausstehende Kartenabrechnungen aufgenommen. Die Verteilung eines Restguthabens wird mit bestehenden Verpflichtungen und berechtigten Ansprüchen abgestimmt.
Eine Kontoschließung oder Änderung der Inhaberschaft folgt dem vorgesehenen Bankverfahren. Eine Person einfach aus der eigenen Haushaltsliste zu löschen, ändert den Bankvertrag nicht. Lassen Sie sich die erledigten Änderungen bestätigen und sichern Sie die benötigten Unterlagen.
Häufige Fragen: Girokonto mit zwei Kontoinhabern: Rechte, Beiträge und eigene Zugänge festlegen
Wird ein Bevollmächtigter automatisch zweiter Kontoinhaber?
Die Vollmacht berechtigt zum Handeln innerhalb ihres Umfangs, ersetzt aber keine gemeinsame Inhaberschaft.
Gehört das Guthaben bei zwei Namen immer genau zur Hälfte beiden?
Die interne Zuordnung kann abweichend bestimmt sein und ist von bloßen Verfügungsrechten zu unterscheiden.
Sollten beide Inhaber ein gemeinsames Passwort verwenden?
Die vorgesehenen persönlichen Zugänge und Freigaben werden getrennt genutzt.
Ändert eine private Auszugsvereinbarung automatisch den Kontovertrag?
Für bankseitige Rechte und Pflichten ist das dafür vorgesehene Änderungs- beziehungsweise Beendigungsverfahren erforderlich.
