Guthabenbasis beschreibt zunächst die Finanzierung der Zahlungen
Das Konto wird für die vorgesehenen Vorgänge mit verfügbaren eigenen Mitteln versorgt. Eine neue Überweisung oder Kartenzahlung wird nicht mit einem selbstverständlich vorhandenen Dispo geplant.
Die übrigen Vertragsleistungen müssen trotzdem zum Bedarf passen. Prüfen Sie, welche Überweisungen, Lastschriften, Karten und Bargeldwege tatsächlich enthalten sind und welche Preise dafür gelten.
Wer die Überziehung bewusst vermeiden möchte, klärt mit der Bank den konkreten Kontomodus. Eine alleinige Entscheidung, einen eingerichteten Dispo nicht nutzen zu wollen, ist etwas anderes als ein ausdrücklich entsprechend ausgestaltetes Guthabenprodukt.
Verfügbares Geld und angezeigten Kontostand unterscheiden
Vorgemerkte Kartenumsätze oder Reservierungen können den verfügbaren Betrag bereits reduzieren. Ein noch positiv angezeigter gebuchter Saldo ist deshalb nicht immer vollständig für neue Zahlungen frei.
Ein einfaches Beispiel: Bei 300 Euro Kontostand und einer bereits berücksichtigten Kartenreservierung von 80 Euro stehen für weitere Vorgänge nicht automatisch weiterhin 300 Euro bereit. Prüfen Sie die vom Banking ausgewiesene verfügbare Summe.
Auch spätere laufende Entgelte gehören ins Budget. Eine aufgebrauchte Reserve reicht möglicherweise nicht für die nächste Kontopauschale oder eine angekündigte Belastung. Verlassen Sie sich nicht auf die Annahme, ein Guthabenprodukt verhindere jede denkbare spätere Forderung.
| Gewünschte Eigenschaft | Durch Guthabennutzung allein zugesichert? |
|---|---|
| Kein automatisch enthaltener Dispokredit | Der vereinbarte Produktumfang bleibt maßgeblich |
| Kostenlose Kontoführung | Nein, Preise sind eine eigene Vertragsfrage |
| Pfändungsschutz | Nein, dafür ist gegebenenfalls die P-Konto-Funktion nötig |
| Gesetzlicher Basiskontozugang | Nicht jedes Guthabenangebot ist ein Basiskonto nach dem ZKG |
| Anonymes Konto ohne Identifizierung | Nein, erforderliche Angaben bleiben zu erbringen |
| Jede Karte weltweit für Kautionen nutzbar | Nein, Kartenart und Akzeptanzbedingungen sind gesondert |
Das Basiskonto kann grundlegende Funktionen ohne Kreditanspruch bieten
§ 38 ZKG beschreibt für das gesetzliche Basiskonto unter anderem Ein- und Auszahlungen sowie die vorgesehenen Zahlungsvorgänge. Die gesetzliche Mindestleistung wird nicht auf eine beliebig ausgestattete Premiumverbindung ausgeweitet.
Weitere Dienste können nach § 39 ZKG gesondert vereinbart werden. Die Eröffnung darf aber nicht davon abhängig gemacht werden, dass nicht erforderliche zusätzliche Leistungen abgeschlossen werden.
Für einen benötigten gesetzlichen Zugang wird ausdrücklich der Basiskontoantrag gestellt. Ein gewöhnliches kostenpflichtiges Guthabenangebot wird nicht allein wegen seiner fehlenden Überziehung automatisch als derselbe gesetzliche Vertrag behandelt.
Eine Debitkarte ist keine vorher aufzuladende Prepaidkarte
Eine Debitkarte belastet das zugeordnete Konto zeitnah. Sie kann deshalb gut zu Guthabennutzung passen. Eine eigenständige Prepaidkarte wird dagegen nach ihren Bedingungen zuerst aufgeladen.
Visa oder Mastercard als Logo unterscheiden diese Funktionen nicht ausreichend. Lesen Sie die genaue Kartenart und den beschriebenen Abrechnungsweg.
Für Mietwagen oder Hotelkautionen prüfen Sie zusätzlich die Bedingungen der konkreten Buchung. Eine geeignete Debitkarte für alltägliche Einkäufe ist nicht automatisch für jede Kautionsreservierung akzeptiert. Halten Sie dafür gegebenenfalls eine ausdrücklich zugelassene Alternative bereit.
Bei abgelehnten Zahlungen die offene Verpflichtung weiter bearbeiten
Reicht das verfügbare Geld nicht, kann eine vorgesehene Zahlung abgelehnt werden. Die Rechnung des Empfängers wird dadurch nicht automatisch beseitigt.
Klären Sie bei einer Lastschrift, ob und wann erneut eingezogen wird. Überweisen Sie nicht unkoordiniert zusätzlich, wenn derselbe Betrag bereits ein weiteres Mal angefordert werden soll.
Bei einer eigenen Überweisung kontrollieren Sie den Auftragsstatus. Ein gespeicherter Entwurf oder eine fehlgeschlagene Freigabe ist keine ausgeführte Zahlung. Vor einem neuen Auftrag muss klar sein, dass nicht bereits eine erfolgreiche Ausführung vorliegt.
Pfändungsschutz und Kontozugang als zusätzliche Fragen klären
Wenn Guthaben vor einer Pfändung geschützt werden muss, prüfen Sie die P-Konto-Funktion und den individuellen Schutzumfang. Der Begriff Guthabenkonto allein schafft diesen Schutz nicht.
Wenn die Bank einen gewöhnlichen Antrag ablehnt, wird ein möglicher Basiskontoanspruch separat beurteilt. Schlechte Bonität, fehlender Kreditwunsch und fehlende Identitätsunterlagen sind dabei unterschiedliche Sachverhalte.
Wählen Sie das Konto nach der benötigten Aufgabe: laufende Zahlungen mit vorhandenen Mitteln, Zugang nach dem Gesetz und gegebenenfalls Schutz vor Pfändung. Diese Eigenschaften können zusammenkommen, bleiben aber rechtlich und praktisch unterscheidbar.
Häufige Fragen: Girokonto auf Guthabenbasis: Zahlen ohne vereinbarten Überziehungskredit
Ist Guthabenbasis gleich kostenlos?
Der Verzicht auf einen Dispo ändert nicht automatisch den vereinbarten Kontopreis.
Ist jedes Guthabenkonto zugleich ein P-Konto?
Die Schutzfunktion muss gesondert vorhanden beziehungsweise eingerichtet sein.
Muss ich eine Debitkarte wie eine Prepaidkarte aufladen?
Die Debitkarte greift auf das zugehörige Konto zu; eine eigenständige Aufladung gehört nicht zu ihrer gewöhnlichen Funktion.
Erledigt eine zurückgewiesene Lastschrift die Rechnung?
Die offene Forderung bleibt zu klären und muss gegebenenfalls über einen abgestimmten Weg bezahlt werden.
