Den Todesfall melden und die Bankverbindungen zusammentragen
Informieren Sie die kontoführende Bank über den Todesfall und fragen Sie nach dem vorgesehenen Nachweisweg. Regelmäßig ist die Sterbeurkunde ein wichtiges Dokument. Für die anschließende Bearbeitung sind außerdem die Daten der betroffenen Person und eine erreichbare Kontaktperson hilfreich.
Sammeln Sie bekannte Konten, Karten, Sparprodukte, Depots und Kreditverbindungen. Halten Sie fest, welche Unterlagen bereits vorliegen und wo noch Auskünfte benötigt werden. Die Meldung eines Todesfalls allein verleiht noch keine Verfügungsberechtigung.
Verwenden Sie für weitere Aufträge den mit der Bank geklärten Weg. Persönliche Karten und Zugangsdaten der verstorbenen Person werden nicht einfach weiterbenutzt.
Sterbeurkunde, Vollmacht und Erbnachweis erfüllen verschiedene Zwecke
Die Sterbeurkunde belegt den Todesfall. Sie zeigt für sich genommen nicht abschließend, wem das Kontoguthaben zusteht. Wer als Erbe handeln will, muss seine Berechtigung gesondert nachweisen.
Dafür kann je nach Sachlage beispielsweise ein eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll oder ein Erbschein in Betracht kommen. Es muss nicht in jedem Fall derselbe Nachweis sein. Klären Sie mit der Bank, welche Unterlagen für die konkrete Erbfolge benötigt werden.
Eine wirksam über den Tod hinaus geltende Vollmacht kann einen eigenen Handlungsspielraum bieten. Die bevollmächtigte Person wird dadurch aber nicht automatisch Erbe oder Eigentümer des Kontoguthabens.
| Unterlage oder Berechtigung | Wofür sie wichtig ist |
|---|---|
| Sterbeurkunde | Nachweis des eingetretenen Todesfalls |
| Eröffnetes Testament mit Protokoll | Möglicher Nachweis der daraus eindeutig erkennbaren Erbfolge |
| Erbschein | Gerichtlicher Nachweis der ausgewiesenen Erbberechtigung |
| Vollmacht über den Tod hinaus | Handeln im wirksam eingeräumten Umfang |
| Eigene Bankzugangsdaten | Persönlich berechtigter Zugriff statt Nutzung fremder Sicherheitsdaten |
Das eigene Girokonto der Hinterbliebenen bei Bedarf neu ordnen
Die folgenden Angebote betreffen ein persönliches Girokonto für den eigenen Zahlungsverkehr. Sie eröffnen kein Nachlasskonto und ersetzen weder den Erbnachweis noch die Abwicklung der vorhandenen Bankverbindung.
DKB
Kostenloses Girokonto inkl. Visa Debitkarte
Erstes Girokonto: 0 € bei 700 € Eingang oder unter 28 Jahren
Zum Angebot →Voraussetzungen und konkreten Leistungsumfang im Antrag kontrollieren.
comdirect
Girokonto Aktiv
Aktuelles Angebot: 36 Monate ohne Grundpreis
Zum Angebot →Voraussetzungen und konkreten Leistungsumfang im Antrag kontrollieren.
Bei mehreren Erben das gemeinsame Vermögen respektieren
Hinterlässt die Person mehrere Erben, gehört der Nachlass zunächst gemeinschaftlich zur Erbengemeinschaft. Über einen Nachlassgegenstand können die Erben grundsätzlich nur gemeinschaftlich verfügen. Eine interne Aufteilung muss daher geordnet abgestimmt werden.
Ein einzelner Miterbe sollte nicht allein aus einem vermuteten Erbanteil ableiten, dass er denselben Anteil am Kontostand bereits auf sein eigenes Konto überweisen darf. Die Befugnis zum konkreten Auftrag ist mit den Beteiligten und der Bank zu klären.
Bestehen Vollmachten oder besondere Anordnungen, werden sie ebenfalls berücksichtigt. Berechtigung gegenüber der Bank und die endgültige Verteilung des Nachlasses sind dabei nicht dieselbe Frage.
Laufende Aufträge und offene Rechnungen einzeln kontrollieren
Der Tod beendet nicht automatisch jeden Vertrag oder jeden Zahlungsauftrag. Daueraufträge, erwartete Eingänge und bereits entstandene Rechnungen müssen deshalb anhand ihrer Grundlage geprüft werden.
Erstellen Sie eine Übersicht aus Zahlungspartner, Betrag, Fälligkeit und benötigtem weiteren Schritt. Manche Zahlungen müssen noch erledigt werden, andere können nach einer wirksamen Vertragsbeendigung entfallen. Ein pauschales Stoppen sämtlicher Belastungen kann berechtigte Forderungen offenlassen.
Für Bestattungskosten kann eine direkte Zahlung aus vorhandenem Nachlassguthaben in Betracht kommen. Fragen Sie die Bank nach den erforderlichen Rechnungen und dem zulässigen Ablauf, statt selbst ohne geklärte Berechtigung Geld abzuheben.
Ein Gemeinschaftskonto verlangt einen gesonderten Blick auf die Rechte
Bei einem gemeinsamen Girokonto ist neben der Erbfolge auch die vereinbarte Kontoverfügung wichtig. Ein überlebender Mitinhaber kann je nach Vertragsform weiterhin handeln. Daraus folgt nicht automatisch, dass ihm das gesamte vorhandene Guthaben allein zusteht.
Klären Sie, welche Zugänge bestehen bleiben und wie die Bank mit Karten, Vollmachten und künftigen Aufträgen umgeht. Die DKB sperrt beispielsweise die persönlichen Karten und den Banking-Zugang der verstorbenen Person; gesondert bestehende Berechtigungen werden davon unterschieden.
Wenn laufende eigene Einnahmen bisher über die gemeinsame Verbindung liefen, kann für den weiteren Alltag eine neue persönliche Zuordnung nötig werden. Diese wird mit der Nachlassabwicklung abgestimmt, ohne Guthaben ungeklärt zu verschieben.
Das Konto erst nach dem Abgleich der letzten Vorgänge schließen
Vor einer Schließung sollten offene Entgelte, Rückzahlungen, weitere Abbuchungen und mögliche Forderungen bekannt sein. Sichern Sie benötigte Auszüge und Abrechnungen für die Nachlassunterlagen.
Die Bank verlangt für den Auflösungsauftrag die passende Berechtigung und eine abgestimmte Auszahlung des verbleibenden Betrags. Bei mehreren Erben muss der Auftrag die dafür nötigen Erklärungen enthalten.
Wenn Zweifel an Erbfolge, Annahme der Erbschaft oder bestehenden Schulden bestehen, werden diese vor vorschnellen Verfügungen fachkundig geklärt. Ein Antrag auf Erbschein oder die Verteilung des Guthabens sollte nicht nur aus dem Wunsch entstehen, die Bankangelegenheit möglichst schnell zu beenden.
Häufige Fragen: Girokonto nach dem Tod: Berechtigung nachweisen und laufende Zahlungen ordnen
Darf ich als Kind des Verstorbenen sofort Geld abheben?
Die Verfügungsberechtigung muss geklärt und gegenüber der Bank nachgewiesen werden. Verwandtschaft allein ersetzt den nötigen Nachweis nicht.
Braucht die Bank immer zwingend einen Erbschein?
Je nach Sachlage kann ein anderer geeigneter Erbnachweis ausreichen, etwa ein eröffnetes eindeutiges Testament mit Protokoll.
Enden Daueraufträge automatisch mit dem Todesfall?
Bestehende Aufträge und Verträge werden gesondert geprüft und bei Bedarf wirksam geändert oder beendet.
Gehört einer bevollmächtigten Person automatisch das Guthaben?
Die Vollmacht ermöglicht bestimmte Handlungen, bestimmt aber nicht die Erbfolge.
