Die Gesamtzahl ist keine allgemeine Eröffnungsgarantie
Gewöhnliche Girokonten können bei unterschiedlichen Banken nebeneinander bestehen. Daraus folgt allerdings kein Anspruch auf jedes beworbene Kontomodell. Eine Bank prüft die Voraussetzungen ihres Angebots und entscheidet über den jeweiligen Antrag.
Beschränkt ein Institut die Zahl seiner Einzelkonten, ist das eine Produktgrenze dieser Bank. Sie ist nicht mit einem Verbot eines weiteren Kontos bei einer anderen Bank gleichzusetzen. Gleiches gilt für die maximale Zahl von Pockets in einem Tarif.
Lesen Sie im Antrag genau, nach welchen bestehenden Verbindungen gefragt wird, und beantworten Sie die Fragen zutreffend. Die Kontenzahl zu verschweigen, macht ein unpassendes Angebot nicht passender.
Einzelkonto, Gemeinschaftskonto und Vollmacht richtig mitzählen
Bei einem Einzelkonto sind Sie selbst Kontoinhaber. Bei einem Gemeinschaftskonto bestehen mehrere Kontoinhaber. Eine Vollmacht auf dem Konto einer anderen Person bedeutet dagegen nicht, dass dieses Konto dadurch Ihnen gehört.
Auch eine zusätzliche Karte schafft kein neues Girokonto. Sie kann den Zugriff auf dieselbe Verbindung ermöglichen. Wer seine Zahl der Verträge überblicken möchte, zählt daher die Konten und nicht die Plastikkarten im Portemonnaie.
Die DKB betrachtet Einzel- und Gemeinschaftskonten für ihre Erstkontoregel getrennt. Ein eigenes Einzelkonto und ein Gemeinschaftskonto können dort jeweils Erstkonten sein. Ein weiteres Einzelkonto ist dann ein Zusatzkonto mit eigenem monatlichen Entgelt.
| Vorhandene Verbindung | Einordnung für die Übersicht |
|---|---|
| Eigenes Einzelgirokonto | Selbst geschlossener Kontovertrag |
| Gemeinschaftsgirokonto mit einer weiteren Person | Gemeinsame Kontoinhaberschaft |
| Vollmacht für ein Elternteil | Zugriffsberechtigung, keine zusätzliche eigene Kontoinhaberschaft |
| Weitere Debitkarte desselben Kontos | Zusätzliches Zahlungsmittel statt zusätzlichem Konto |
Ein weiteres Girokonto nach Bedarf und Tarif auswählen
Vergleichen Sie ein zusätzliches Konto anhand seiner vorgesehenen Nutzung. Eine hohe Zahl enthaltener Unterkonten ersetzt weder die benötigte Zahlungsfunktion noch eine passende Karten- und Gebührenregel.
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Die Anzahl der Unterkonten legt der jeweilige Tarif fest
Bei bunq hängt die enthaltene Zahl der Bankkonten vom Tarif ab. Free ermöglicht eine Kombination aus drei Konten, Core aus fünf und Pro beziehungsweise Elite aus bis zu 25. Welche Kontoarten dazugehören, ist ebenfalls tarifabhängig.
Diese Zahlen beschreiben den Leistungsumfang bei bunq. Sie sind keine staatlich festgelegte Obergrenze für die Bankverbindungen einer Person. Ein Konto bei einem anderen Institut fällt nicht plötzlich in das enthaltene bunq-Kontingent.
Prüfen Sie zudem, ob ein Sparbereich mitgezählt wird. Eine beworbene Zahl kann sich auf eine Mischung verschiedener Kontoarten beziehen und nicht ausschließlich auf vollwertige zusätzliche Girokonten.
Beim P-Konto gilt ausdrücklich: Nur eines je Person
§ 850k Absatz 3 der Zivilprozessordnung erlaubt einer Person nur ein Pfändungsschutzkonto. Vor der Einrichtung muss sie gegenüber der Bank erklären, dass sie kein weiteres solches Konto unterhält. Mehrere gewöhnliche Konten ändern diese Grenze nicht.
Der geschützte Betrag lässt sich deshalb nicht durch mehrere P-Konten vervielfachen. Bei unzulässig parallel geführten Pfändungsschutzkonten sieht das Gesetz eine gerichtliche Beschränkung auf ein bezeichnetes Konto vor.
Wenn Sie den Pfändungsschutz auf eine andere Bankverbindung verlagern müssen, klären Sie die Abfolge mit den beteiligten Stellen. Einfach ein zweites P-Konto parallel zu eröffnen, ist keine ordnungsgemäße Wechselmethode.
Mehrere IBANs vervielfachen den gesetzlichen Einlagenschutz nicht
Für die reguläre gesetzliche Sicherungsgrenze werden die geschützten Einlagen einer Person bei derselben Bank zusammengerechnet. Drei eigene Konten mit jeweils 40.000 Euro ergeben dort insgesamt 120.000 Euro.
Die allgemeine Grenze von 100.000 Euro je Person und Bank erhöht sich in diesem Beispiel nicht auf 300.000 Euro. Besondere, zeitlich begrenzte Schutzfälle oder ergänzende Sicherungssysteme werden davon getrennt beurteilt.
Schauen Sie auf das tatsächlich kontoführende Institut. Unterschiedliche Produktnamen oder Marken sind für sich allein kein Beleg dafür, dass die Guthaben bei getrennten Banken liegen.
Die sinnvolle persönliche Grenze ergibt sich aus Nutzen und Aufwand
Auch erlaubte Konten verursachen Arbeit: Nachrichten lesen, Karten verwalten, Geldeingänge verteilen und Kontodeckung sichern. Ein zusätzliches Konto sollte daher einen erkennbaren Vorteil bringen, etwa eine gemeinsame Haushaltskasse oder eine getrennte Zahlungsreserve.
Gehen Sie Ihre vorhandenen Verbindungen durch und schreiben Sie Zweck, monatliche Kosten und notwendige Bedingungen daneben. Wird ein Konto seit längerer Zeit nicht verwendet, ist eine geordnete Schließung oft übersichtlicher als ein weiterer Antrag.
Laufende Verpflichtungen bleiben bei dieser Entscheidung wichtig. Erst wenn verbliebene Abbuchungen, Kartenabrechnungen und erwartete Erstattungen umgestellt sind, kann eine überflüssige Verbindung zuverlässig beendet werden.
Häufige Fragen: Wie viele Girokonten darf man haben? Regeln für zusätzliche Bankverbindungen
Darf ich vier gewöhnliche Girokonten haben?
Eine allgemeine gesetzliche Beschränkung auf drei gewöhnliche Girokonten besteht nicht. Die Eröffnung des einzelnen Produkts muss dessen Voraussetzungen erfüllen.
Ist eine Bank verpflichtet, mir beliebig viele Konten einzurichten?
Aus der grundsätzlich möglichen Mehrzahl folgt keine Eröffnungsgarantie für jedes Kontomodell.
Zählt eine Kontovollmacht als mein eigenes Girokonto?
Die Vollmacht ist eine Berechtigung auf einem fremden Konto und verändert dessen Inhaberschaft nicht.
Darf ich zwei Pfändungsschutzkonten führen?
Nein. § 850k Absatz 3 ZPO beschränkt dies auf ein Pfändungsschutzkonto je Person.
